Beim Zusammenleben von Wohnungseigentümern sind die sich daraus ergebenen Probleme so facettenreich wie das Leben selbst. Die gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind hingegen recht überschaubar, weshalb das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) wahrscheinlich mehr als jedes andere Rechtsgebiet durch die Rechtsprechung geprägt ist. Eine gründliche Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung ist daher unerlässlich und macht eine fachkundige anwaltliche Unterstützung und Beratung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) unverzichtbar.
Häufige Probleme ergeben sich bereits bei der Auslegung der Teilungserklärung, die das Wohnungs- und/oder Teileigentum begründet. Eigentümer möchten genau wissen, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Streitigkeiten darüber stehen auch schon bei kleineren Wohnungseigentumsgemeinschaften auf der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.
Wir beraten darüber hinaus auch den Verwalter der Immobilie, beispielsweise bei Fragen zu den Befugnissen eines Verwalters, der ordentlichen Durchführung einer Eigentümerversammlung sowie zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Einige häufig gestellte Fragen sind:
Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding beraten und vertreten seit vielen Jahren WEG-Verwaltungsunternehmen aber auch Wohnungseigentümer vorgerichtlich und in Gerichtsprozessen und sind als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für dieses Rechtsgebiet besonders qualifiziert.
Zur Kontaktaufnahme:
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.
Hamburger Anwaltskontor
Krull & Partner Rechtsanwälte mbB
Rathausstraße 13 (Nordsternhaus)
20095 Hamburg