WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Beim Zusammenleben von Wohnungseigentümern sind die sich daraus ergebenen Probleme so facettenreich wie das Leben selbst. Die gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind hingegen recht überschaubar, weshalb das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) wahrscheinlich mehr als jedes andere Rechtsgebiet durch die Rechtsprechung geprägt ist. Eine gründliche Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung ist daher unerlässlich und macht eine fachkundige anwaltliche Unterstützung und Beratung im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) unverzichtbar.

 

Häufige Probleme ergeben sich bereits bei der Auslegung der Teilungserklärung, die das Wohnungs- und/oder Teileigentum begründet. Eigentümer möchten genau wissen, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Streitigkeiten darüber stehen auch schon bei kleineren Wohnungseigentumsgemeinschaften auf der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.

Wir beraten darüber hinaus auch den Verwalter der Immobilie, beispielsweise bei Fragen zu den Befugnissen eines Verwalters, der ordentlichen Durchführung einer Eigentümerversammlung sowie zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

 

Einige häufig gestellte Fragen sind:

  • Wann und wie können durch die WEG oder einzelne Eigentümer bauliche Veränderungen vornehmen?
  • Wie werden Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechts voneinander abgegrenzt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Instandsetzung?
  • Wann und wie werden Beschlüsse der Eigentümerversammlung wirksam.
  • Wann und wie können Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten werden?
  • Worüber hat eine Eigentümerversammlung Beschlusskompetenz? Was kann sie mit Beschlüssen regeln, was nicht?
  • Wann und wie haftet ein Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft?

 

Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding beraten und vertreten seit vielen Jahren WEG-Verwaltungsunternehmen aber auch Wohnungseigentümer vorgerichtlich und in Gerichtsprozessen und sind als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für dieses Rechtsgebiet besonders qualifiziert.

 

Zur Kontaktaufnahme:

 

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.