VERTRETUNG VON BETRIEBSRÄTEN

 Wir vertreten Betriebsräte in allen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, sei es eine Beratung zu Schulungsansprüchen der einzelnen Betriebsratsmitglieder, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei Fragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts im Einzelfall oder die Vertretung in gerichtlichen Verfahren und in Einigungsstellen.

 

Der Betriebsrat genießt Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden, ob im konkreten Fall ein Informationsanspruch des Betriebsrats besteht, ihm ein Mitspracherecht zusteht oder er ein echtes Mitbestimmungsrecht hat.

 

Ist in einem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt, muss dieser gemäß § 102 BetrVG rechtzeitig vor Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber umfassend angehört werden. Übergeht der Arbeitgeber aber den Betriebsrat ist die Kündigung unwirksam. Besteht ein echtes Mitbestimmungsrecht kann der Betriebsrat die Unterlassung der jeweiligen Handlung verlangen.

 

Von besonderer Bedeutung ist daher in den Fällen, in denen kein echtes Mitbestimmungsrecht existiert, die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.