Es können nicht nur die Immobilien gemietet werden, sondern auch alle denkbaren mobilen (beweglichen) Dinge, wie Autos, Yachten, Maschinen usw. Auch hier sind Mietverträge zu gestalten bzw. auf die Vertragsgestaltung rechtzeitig Einfluss zu nehmen, nicht nur auf die Höhe des Mietpreises. Es gibt zahlreiche Besonderheiten beim Abschluss der Verträge zu beachten und es stellen sich besondere rechtlichen Fragen bei Mängeln, Beschädigungen, Unfällen und bei Konstellationen, in denen der Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beendet werden soll. Außerdem entsteht gerade im Geschäftsbetrieb in einigen Fällen ein Interesse, die gemietete Sache während bz. zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückzugeben sondern als Eigentum vom Vermieter zu übernehmen.
Wir unterstützen Sie auch in diesen Fällen kompetent und mit vielen Jahren Erfahrung. Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding sind als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hierfür besonders qualifiziert.
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