Straftaten / Ordnungswidrigkeiten

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Aufmerksamkeit und Rücksicht. Schnell führt ein Parkrempler zu einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Je nach Höhe des dabei angerichteten Schadens und Beruf des Täters, kann dieser Vorwurf schnell zur Existenzvernichtung, bei Entzug der Fahrerlaubnis führen. Auch im Verkehrsstrafrecht bewahrheitet sich, dass ohne fachkundige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, keinerlei Erklärungen gegenüber den ermittelnden Strafvollzugsbehörden zu erfolgen haben. Im Strafrecht kann eine unbedachte Äußerung über Verurteilung zu Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug oder Freispruch entscheiden. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten unterliegen Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen immer wieder Fehlern, welche über Geldbuße, Punkteintragungen im Fahreignungsregister, Fahrverbote bis zum Verlust des Arbeitsplatzes entscheiden können.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen sind dabei:

 

 

 

-          Habe ich mich durch mein Verhalten strafbar gemacht?

 

-          Was sind die Voraussetzungen für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine Trunkenheitsfahrt?

 

-          Welche Strafe droht mir?

 

-          Bekomme ich ein Fahrverbot oder wird mir die Fahrerlaubnis ganz entzogen?

 

-          Kann ich die Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abkürzen?

 

-          Muss ich mich auf den Anhörungsbogen bei den Behörden melden?

 

-          Ist der Bußgeldbescheid in Ordnung?

 

-          Ist der Vorwurf der mir gemacht wird bereits verjährt?

 

-          Kann die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft sein?

 

 

 

Rechtsanwalt Sommer vertritt Verdächtige und Betroffene von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Behörden und vor Gerichten. Der Fokus der Verteidigung liegt dabei darauf, dass bestmöglichste Ergebnis für den Mandanten, unter Berücksichtigung des Erreichbaren zu erzielen. Hierbei hilft die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Sommer als Fachanwalt für Verkehrsrecht.