Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist nicht nur für Berufskraftfahrer die Grundlage ihrer Existenz, sondern auch für viele Handelsvertreter, Außendienstler und Pendler. Entsprechend bedarf es bei der Beratung und Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten fachkräftiger Unterstützung. Insofern die Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunken- oder Drogenfahrt oder des Erreichens von 8 Punkten im Fahreignungsregister in Gefahr gerät oder verloren ist, ist schnelles Handeln angezeigt. Je nach Eigenheiten des Falls, kann die Möglichkeit bestehen, den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden, die Sperrzeit zur Wiedererteilung zu verkürzen oder Ausnahmen für die Benutzung besonderer Fahrzeuge, damit der Beruf weiter ausgeübt werden kann, zu erstreiten.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen sind dabei:

 

 

 

-          Kann ich der Entziehung der Fahrerlaubnis entgehen?

 

-          Können bestimmte Fahrzeuge von der Entziehung der Fahrerlaubnis ausgenommen werden?

 

-          Wie viele Punkte habe ich im Fahreignungsregister?

 

-          Wann werden die Punkte gelöscht?

 

-          Kann ich Punkte im Fahreignungsregister abbauen?

 

-          Gibt es Grenzwerte bei Drogenfahrten und wenn ja, wo liegen diese?

 

-          Wann liegt gelegentlicher Konsum bei Cannabisprodukten vor?

 

-          Wie bereite ich mich erfolgversprechend auf eine MPU vor?

 

-          Muss ich einen Abstinenznachweis erbringen?

 

-          Was sind die Folgen von A- und B-Verstößen in der Probezeit?

 

 

 

Rechtsanwalt Sommer berät und vertritt in allen Fragen des Fahrerlaubnisrechts. Der Fokus der Vertretung liegt dabei darauf dem Mandanten die Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Wiedererteilung zu beschleunigen. Insofern notwendig, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Verkehrstherapeuten in Einzelmaßnahmen oder zur MPU-Vorbereitung.