Alexander E. Sommer.

Rechtsanwalt / Partner

Alexander E. Sommer berät Unternehmen und Einzelpersonen im gesamten Verkehrszivil- sowie Strafrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er spezialisiert auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen, das Verkehrsstraf- sowie Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis. Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist die außer- sowie gerichtliche Vertretung seiner Mandanten in sämtlichen verkehrs- und strafrechtlichen Streitigkeiten.

Werdegang
Fachgebiete
Mitgliedschaften
  • Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel
  • Studium an der Universität Konstanz
  • Seit 2008 Zulassung als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg
  • Seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Von 2008 bis 2018 Partner der Kanzlei Sommer & Sommer
  • Seit Januar 2019 Partner der Kanzlei Hamburger Anwaltskontor
  • Spezialist für das gesamte Verkehrszivil- und Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung im gesamten Verkehrszivil- und Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein