PRIVATES BAURECHT

Ob Einfamilienhaus, Mietshaus, Wohnungseigentum, Gewerbe- oder Ladenfläche. Bautätigkeit, Reparaturen, Umbauten, Modernisierungen usw. werden während der „Lebenszeit“ einer Immobilie notwendig, müssen geplant und durchgeführt werden. Leider kommt es bei der Ausführung von Baumaßnahmen in vielen Fällen zu Auseinandersetzungen zwischen den am Bau Beteiligten, also Bauherren, Bauhandwerken, Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen und ggf. den Mietern. Treten Mängel auf, wird die Verantwortung oftmals hin- und hergeschoben. Selbst die Einschaltung von Sachverständigen führt nicht immer zu einer sicheren Klärung der Verantwortlichkeiten. Ob am Ende ein Gerichtsprozess notwendig wird, hängt auch von der Qualität und Kompetenz der vorgerichtlichen Rechtsvertretung ab. Nicht jeder Bauprozess ist vermeidbar; aber das Ziel sollte aus wirtschaftlichen Gründen in aller Regeln eine Lösung ohne Gerichtsprozess sein.

 

Oft genug stellen sich Fragen des Baurechts im Zusammenhang des Kaufs bzw. Verkaufs von Immobilien. Handelt es sich um den Verkauf eines Neubaus, kommt es z. B auf die Baubeschreibung und die besonderen Haftungsregelungen für Bauträger an. Und wenn es sich um eine „gebrauchte“ Immobilie handelt, stellen sich andere Fragen: Sind Mängel des Gebäudes bekannt? Muss auf sie im Kaufvertrag oder auf andere Weise hingewiesen werden? Welche Folgen hat es bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich, wenn solche Hinweise unterblieben sind?

 

Ist die Immobilie vermietet, ergeben sich weitere Schwierigkeiten. Denn der Mieter hat oftmals Mietminderungsansprüche. Und bei der Behebung von Mängeln muss er den Zutritt gewähren und die Durchführung der Arbeiten dulden. Es gibt immer wieder Situationen, in denen die Interessen des vermietenden Bauherren ganz andere sind, als die des Mieters. Noch komplizierter wird es, wenn es sich um Wohnungseigentum handelt und die Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des vermietetem Wohnungseigentum oder Teileigentum bauen will bzw. muss.

 

 

Ausgewählte Themen Baurecht:

 

Für Immobilieneigentümer

  • Ausschreibung und Vergabe
  • Gestaltung / Überprüfung des Bauvertrags
  • Abnahme
  • Beratung und Vertretung bei Bauverzögerung und Baumängeln

Speziell für Wohnungseigentümer (und Teileigentümer)

  • Mängel im Gemeinschaftseigentum
  • Bautätigkeit im Sondereigentum

Speziell für Vermieter

  • Minderungen des Mieters wegen Baumängeln
  • Durchführung von Baumaßnahmen gegen den Willen des Mieters
  • Modernisierung und Möglichkeiten der Mietsteigerung

Für Bauhandwerker

  • Bauvertrag und Vergabe
  • Behinderung und Bauverzögerung
  • Verantwortlichkeit für Mängel / Auseinandersetzung mit anderen Bauhandwerkern und dem Architekten
  • Bauhandwerker- und Architektenversicherung
  • Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB – Bürgschaft des Bauherrn)

 

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Baurecht zur Seite. Zunächst natürlich bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungen, wenn es sein muss aber auch im Gerichtsprozess. Durch unsere besondere Ausrichtung auf das gesamte Immobilienrecht und die Fachanwaltsqualifikationen  sowohl im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als auch im Baurecht und Architektenrecht, können Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding zusätzlich auch die „Schnittstellen“ zwischen den Rechtsgebieten abdecken.

 

 Zur Kontaktaufnahme:


Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.