ÖFFENTLICHES BAURECHT

Für Neubauten, Umbauten und andere bauliche Veränderungen benötigt der Immobilieneigentümer in den meisten Fällen eine Baugenehmigung der zuständigen Behörde. Dabei sind einerseits Fragen des Bauplanungsrechts zu beachten, z.B. die Vorgaben des Bebauungsplans. Andererseits sind auch die Vorgaben des Bauordnungsrechts zu beachten, z.B. Abstandsflächen zum Nachbarn, Brandschutz, Fluchtwege usw. Wir beraten und vertreten Sie im Baugenehmigungsverfahren und stellen z. B. auf Wunsch auch den Kontakt zu geeigneten Architekten und Ingenieuren her.

 

Sollen Entwicklungspotentiale einer Immobilie bewertet werden, also z. B. ob und zu welchen Bedingungen ein Dachgeschossausbau möglich ist, ist es ebenfalls notwendig, das für die Immobilie geltende öffentliche Baurecht zu kennen und daraus Rückschlüsse für die Realisierbarkeit eines Vorhabens zu ziehen. Ohne diese Kenntnisse und Informationen ist es regelmäßig nicht möglich, den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Wir beraten Sie dazu, ob es unter strategischen Gesichtspunkten sinnvoll ist, eine Bauvoranfrage durch einen Architekten stellen zu lassen oder eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen in Auftrag zu geben.

 

Und auch, wer an seiner Immobilie gar nichts baulich verändern will, kann sich Fragestellungen des öffentlichen Baurechts gegenüber sehen. Will ein Nachbar bauen, stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang das hinzunehmen ist. Die Gemeinde kann z.B. Sanierungsgebiete ausweisen und daraus später finanzielle Forderungen (Ausgleichsbeträge) gegen die Grundeigentümer stellen.

Zum öffentlichen Baurecht zählt schließlich auch der Bereich des Denkmalschutzes. Steht eine Immobilie bereits unter Denkmalschutz oder wird dies von der Behörde beabsichtigt bzw. vom Grundeigentümer selbst beantragt, so hat das in vielfacher Hinsicht rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Wir beraten und vertreten Sie selbstverständlich auch zu diesen Themen umfassend.

 

Ausgewählte Themen zum öffentlichen Baurecht:

  • Baugenehmigung
  • Bauvoranfrage
  • Bauvorhaben von Nachbarn
  • Baulasten
  • Abstandsflächen, Brandschutz, Fluchtwege
  • Denkmalschutz
  • Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten gemäß § 154 BauGB

Das öffentliche Baurecht wird dem öffentlichen Recht und damit dem Verwaltungsrecht zugeordnet. Auf das gesamte Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwälte müssen aber regelmäßig auch Fragestellungen und Aspekte aus diesem Rechtsgebiet bearbeiten und im Zuge einer umfassenden Beratung beachten. Dies gilt insbesondere für die Beratung im Zusammenhang der Vorbereitung von Baumaßnahmen, Projektentwicklungen, aber auch bei Bauvorhaben von Nachbarn und bei denkmalgeschützten Gebäuden. Rechtsanwalt Gilvert Krull steht Ihnen für diesen Bereich mit seiner auf das gesamte Immobilienrecht bezogenen Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowohl beratend als auch vor Gericht gerne zur Verfügung.

 

Zur Kontaktaufnahme:


Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.