MIETRECHT WOHNUNGEN

Die Thematik (Wohnraum-) Mietrecht betrifft so gut wie jeden zumindest einmal in seinem Leben. Sei es der Abschluss des Mietvertrages mit den darin begründeten Verpflichtungen, oder die Kündigung und Beendigung des Mietvertrages. Selbstverständlich gibt es auch während des laufenden Mietvertrages zahlreiche Verpflichtungen des Mieters und des Vermieters, die unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung einzuhalten sind. Kommt ein Mieter oder ein Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach, stellt sich die Frage, wie man den jeweiligen Mietvertragspartner zur Einhaltung seiner Verpflichtungen bewegen kann. Kommt man ohne Gericht nicht weiter, braucht man für die Prozessführung und eine erfolgversprechende Strategie einen Rechtsanwalt.

 

Häufig gestellte Fragen sind dabei:

  • Welche formellen Voraussetzungen hat ein Mietvertrag über Wohnungen?
  • Wie kann der Vermieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abwälzen?
  • Was sind die formellen Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund; zum Beispiel wegen Mietrückständen?
  • Wann liegt ein Mangel der Mietsache vor, der zur Mietminderung berechtigt? Wie hoch ist die Minderung berechtigt?
  • Ist der Mieter zur Zahlung der Nebenkosten/Betriebskosten verpflichtet, wenn über die Nebenkosten/Betriebskosten nicht ordentlich abgerechnet wurde?
  • Was muss beim Auszug eines Mieters aus der Mietwohnung beachtet werden?
  • Müssen die Wände bei einem Auzug gestrichen werden, oder nicht?
  • Wann liegt ein vom Mieter zu ersetzender Schaden an der Mietsache vor und wann ein vertragsgemäßer Gebrauch?
  • Darf ein Mieter seine Wohnung untervermieten, ohne den Vermieter vorher zu fragen?
  • Muss der Vermieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren?
  • Wann und in welcher Höhe darf der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?
  • Gilt für das Mietverhältnis die Mietpreisbremse? Wie hoch darf die Miete sein?

Wir beraten und vertreten mit hoher Kompetenz und langjähriger Erfahrung Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter. Gerade die Vertretung und Beratung von Hausverwaltungsunternehmen ermöglicht es uns, beide Seiten und Interessen eines Mietverhältnisses zu kennen. Auch die Frage der Wirtschaftlichkeit steht bei unserer Beratung immer mit im Fokus.

 

Ausgewählte Themen Mietrecht:

  • Abschluss und zulässiger Inhalt des Mietvertrags
  • Mietpreisbremse / zulässige Höhe der Miete
  • Schönheitsreparaturen
  • Betriebskostenabrechnung/Heizkostenabrechnung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Modernisierung und Modernisierungsmieterhöhung
  • Kündigung wegen Mietrückständen
  • Kündigung wegen Störung der Hausordnung
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung der Immobilie 

 

Wir stehen Ihnen für das gesamte Gebiet des Wohnraummietrechts mit viel Erfahrung mit den spezialisierten Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentums Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding zur Seite und unterstützen Sie umfassend.

 

Zur Kontaktaufnahme:

 

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.