LEASING

Das Leasing wird als Rechtsgebiet verstanden, dass Bereiche des Mietrechts mit Bereichen des Eigentumsrechts kombiniert. Das Leasing kommt neben seinem bekanntesten Unterfall des Kraftfahrzeugleasings auch der Schiffen, Yachten, Maschinen, Geschäftsausstattungen, EDV und auch bei Immobilen vor. Es gibt zahlreiche Besonderheiten beim Abschluss der Verträge zu beachten und es stellen sich besondere rechtlichen Fragen bei Mängeln, Beschädigungen, Unfällen und bei Konstellationen, in denen der Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beendet werden soll. Außerdem entsteht gerade im Geschäftsbetrieb immer wieder ein Interesse, die geleaste Sache während bz. zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückzugeben sondern als Eigentum vom Leasinggeber zu übernehmen.

 

 

Wir unterstützen Sie auch in diesen Fällen kompetent und mit vielen Jahren Erfahrung. Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding sind als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hierfür besonders qualifiziert.

 

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