Zum Immobilienrecht gehört auch der gesamte Bereich der Auseinandersetzungen zwischen Architekten und Bauherren. Öfter als man glaubt, geht es frühzeitig um Fragen des vom Architekten gewünschten Leistungsumfangs und dabei natürlich auch um der Höhe des Architektenhonorars sowie die Verhandlungsmöglichkeiten darüber.
Und oft geht es schon während aber vor allem nach Abschluss der Baumaßnahme darum, ob der Architekt entweder bei der Planung oder noch öfter bei der Kontrolle sowie der Abnahme der Arbeiten der Fehler gemacht hat, die Mängel und finanzielle Schäden zur Folge haben. Diese Fragen stellen sich oft erst Jahre später, denn viele Baumängel offenbaren sich nicht sofort, sondern erst nach einer Weile. Das gilt insbesondere für Feuchtigkeit und Schimmel.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Architektenrechts zur Seite. Zunächst natürlich bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungen, wenn es sein muss aber auch im Gerichtsprozess. Durch unsere besondere Ausrichtung auf das gesamte Immobilienrecht, also sowohl auf das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht als auch auf das Baurecht und das Architektenrecht, können wir zusätzlich die „Schnittstellen“ zwischen den Rechtsgebieten abdecken. Das ermöglicht es uns, Ihnen unsere Tätigkeit auf hohem Qualitätsniveau im gesamten Immobilienrecht anzubieten.
Ausgewählte Themen Architektenrecht:
Rechtsanwalt Gilvert Krull deckt mit dem Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht dieses Rechtsgebiet mit besonderer Qualifikation ab. Die Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen, WEGs, Bauunternehmen, Projektentwicklern usw. bringt es für Rechtsanwalt Gilvert Krull und Rechtsanwalt Philipp von Wieding mit sich, dass regelmäßig Fragen des Architektenvertrags, der Vergütung des Architekten, HOAI, streitige Architektenrechnungen und Fälle der Haftung des Architekten bei Planungsfehlern und Überwachungsfehlern bearbeitet werden. Wir stehen Ihnen für dieses Rechtsgebiet gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.
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Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.
Hamburger Anwaltskontor
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