Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Wir beraten Konzerne, Mittelständler und Start-Ups zu allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Schwerpunkte liegen in der laufenden Beratung zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, in der Vertragsgestaltung, in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sowie in der Begleitung von Restrukturierungen und Reorganisationen.

Unser Beratungsspektrum für Sie umfasst außergerichtlich und gerichtlich insbesondere:

  • Restrukturierung und Übertragung von Unternehmen (u.a. Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan)
  • Beratung und Vertretung in Trennungsprozessen mit Arbeitnehmern
  • Beratung zu und Gestaltung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen (u.a. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme)
  • Compliance (Entwicklung von Compliance-Systemen zur Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitszeit, dem Mindestlohn sowie zum Thema Scheinselbständigkeit)
  • Betriebsverfassungsrecht (Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten und Einigungsstellen)
  • Tarifrecht (u.a. die Ein- und Umgruppierung von Arbeitnehmern)
  • Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz, insbesondere durch Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung oder Gemeinschaftsbetriebe
  • Arbeits- und Dienstvertragsrecht (u.a. Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern)
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