arbeitsrecht für arbeitgeber

 

Wir beraten und entwickeln Lösungsstrategien in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung setzen wir für große Konzerne und mittelständische Unternehmen genauso ein wie für Start-Ups. Besonderen Wert legen wir auf unternehmerisches Denken, Praktikabilität und Effizienz.

 

 

Unser Beratungsspektrum für Unternehmen umfasst insbesondere

 

·         Restrukturierung von Unternehmen (u.a. Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan)

 

·         Beratung und Vertretung in Trennungsprozessen mit Arbeitnehmern

 

·         Gestaltung und Beratung in Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen  

 

·         Compliance (Entwicklung von Compliance-Systemen zur Einhaltung der Vorgaben zu Arbeitszeit, Mindestlohn sowie zum Thema Scheinselbständigkeit; Beratung in Betriebs- und Zollprüfungen)

 

·         Betriebsverfassungsrecht (Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten und Einigungsstellen)

 

·         Arbeitnehmerdatenschutz (u.a. Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Compliance nach der DSGVO)

 

·         Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz, insbesondere durch Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung oder Gemeinschaftsbetriebe

 

·         Dienstvertragsrecht (u.a. Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen)

 

 

Kooperationspartner:

 

Bei Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten – wie etwa im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht und Sozialrecht – arbeiten wir auf Wunsch mit unseren auf diese Bereiche spezialisierten Kooperationskanzleien zusammen.