Das Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Interessenvertretung ist geprägt von einer engen Verzahnung des Arbeits- und Sozialrechts. Dies wird durch die Aufteilung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) in einen sozialrechtlichen ersten Teil und einen arbeitsrechtlichen zweiten Teil deutlich.
Gern beraten und vertreten wir Sie im Schwerbehindertenrecht in folgenden Bereichen:
In sozialrechtlichen Fragen:
In arbeitsrechtlichen Fragen:
Speziell Schwerbehindertenvertrauensperson:
Zur Kontaktaufnahme:
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, damit wir einen kurzfristigen Besprechungstermin vereinbaren können. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir mit dieser Kontakt aufnehmen und um Deckungszusage bitten.
Hamburger Anwaltskontor
Krull & Partner Rechtsanwälte
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Beratung & Vertretung