ARBEITSRECHT FÜR Führungskräfte

 

Wir beraten Führungskräfte (Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände) bei dem Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen zu sämtlichen Gestaltungsfragen insbesondere in Bezug auf Vergütung, Laufzeit und Haftung. Denn selbst erfahrene Führungskräfte schöpfen den Verhandlungsspielraum bei Vergütungsregelungen wie Boni typischerweise nicht hinreichend aus. Auch bei Regelungen zu Kündigungsfristen/Laufzeiten, Haftung sowie nachvertraglichen Wettbewerbsverboten unterstützen wir Führungskräfte bei der Verhandlung der für sie optimalen Lösung.

 

In Trennungsszenarien beraten und vertreten wir umfassend im strategischen Vorgehen, in der Verhandlungsführung u.a. bei Aufhebungsvereinbarungen und in Gerichtsprozessen. Wir legen größten Wert auf eine zielgerichtete und möglichst geräuschlose Verhandlungsführung, um das bestmögliche – auf Ihre persönlichen und beruflichen Bedürfnisse zugeschnittene – Ergebnis zu erreichen. 

 

 

Kooperationspartner

 

Bei Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten – wie etwa im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht und Sozialrecht – arbeiten wir auf Wunsch mit unseren auf diese Bereiche spezialisierten Kooperationskanzleien zusammen.